XRechnung visualisieren: lesbar machen im Browser
Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Wer sie im E-Mail-Client öffnet, sieht Maschinencode, nicht die Rechnung. Bevor geprüft, gebucht oder bezahlt werden kann, muss die Datei übersetzt werden. Der Dienst erledigt das vollständig im Browser. Betrag, Positionen, Fälligkeit: alles sichtbar, druckbar, als PDF speicherbar. Rechnungsdaten verlassen dabei Ihr Gerät nicht.
- XRechnung UBL und CII
- ZUGFeRD und Factur-X
- Verarbeitung ausschließlich im Browser
- Kein Upload, kein Konto erforderlich
Warum eine XRechnung erst „übersetzt" werden muss
Eine XRechnung trägt alle Rechnungsfelder als strukturiertes XML: Betrag, Steuersatz, Fälligkeitsdatum, Bankverbindung. Das ist der Vorteil für Buchhaltungssoftware: kein Abtippen, keine OCR. Der Nachteil: Das Format ist für Software gemacht, nicht für Menschen. Wer die Datei im Texteditor öffnet, sieht <ram:DueDateDateTime> statt „Fällig am 15. Juli". Wer sie im PDF-Betrachter öffnen will, scheitert; XML ist kein Bildformat.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wer Lieferanten der öffentlichen Hand hat, kennt XRechnung oft schon länger. Jetzt kommt das Format auch im B2B-Bereich an und landet täglich in Postfächern, die noch nicht damit gerechnet hatten.
Das Lesen ist der erste Schritt. Prüfen, buchen, bezahlen folgt danach. Der Dienst schließt den ersten Schritt.
Was angezeigt wird
Der Dienst deckt die im deutschen B2B- und B2G-Bereich gängigen strukturierten E-Rechnungsformate ab:
| Format | Syntaxvariante | Anzeige |
|---|---|---|
| XRechnung 3.0 | UBL 2.1 | vollständig |
| XRechnung 3.0 | CII D16B | vollständig |
| ZUGFeRD 2.x / Factur-X | CII, Profile ab BASIC | vollständig |
Alle relevanten Rechnungsfelder werden menschenlesbar dargestellt: Kopfdaten, Positionen, Steueraufschlüsselung, Bankverbindung, Fälligkeitsdatum. Die Ansicht lässt sich direkt drucken oder als PDF speichern.
Wichtig: Die Ansicht im Browser ist zum Lesen und Prüfen. Sie ersetzt kein GoBD-konformes Archiv. Die Original-XML-Datei muss aufbewahrt werden. Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 (PDF). Im Zweifel Rücksprache mit dem Steuerberater.
Daten verlassen Ihr Gerät nicht
Das ist der entscheidende Unterschied zu servergestützten Diensten: Die gesamte Verarbeitung läuft im Browser, auf Ihrem eigenen Rechner. Die XML-Datei wird lokal gelesen und lokal in die Rechnungsansicht umgewandelt. Es gibt keinen Upload, keine Verbindung zu einem externen Verarbeitungsserver, keine Datenübertragung.
Das ist relevant, wenn Eingangsrechnungen vertrauliche Geschäftsdaten enthalten: Projektvolumina, Lieferantenkonditionen, laufende Vertragsbeziehungen. Alternativ stellt die Finanzverwaltung mit dem ELSTER-Viewer einen kostenlosen Dienst ohne Anmeldung bereit; dieser arbeitet jedoch serverseitig auf den Systemen der Steuerbehörden, nicht im Browser des Nutzers. Welcher Weg passt, liegt bei Ihnen.
Tiefer einsteigen
Wie funktioniert das technisch?
XRechnung-Rendering über XSLT, KoSIT-Visualisierungs-Stylesheet, Unterschiede zwischen UBL und CII, was ein GoBD-konformes Sichtdokument bedeutet und was XRechnung 4.0 für den Rendering-Stack ändert. Für ERP-Berater, IT-Verantwortliche und Steuerberater.
Technik-Post →
Ich bekomme jetzt XML-Rechnungen
Schritt für Schritt: XML-Datei aus dem Postfach speichern, im Browser öffnen, Rechnung lesen und drucken sowie die Original-Datei sicher ablegen. Klar erklärt für Buchhaltung und Geschäftsführung ohne Technikvorwissen.
Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung →
Was ist eine XRechnung und warum kann ich sie nicht einfach öffnen?
XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format für elektronische Rechnungen: kein eingebettetes PDF, kein Bild, nur strukturierte Daten in definierten Feldern. Einen PDF-Betrachter damit zu öffnen schlägt fehl, ein Texteditor zeigt Maschinencode. Zum menschenlesbaren Anzeigen braucht es einen Viewer, der die XML-Felder in eine Rechnungsansicht übersetzt. Den Aufbau des Formats erklärt XRechnung erklärt.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist reines XML, ohne menschenlesbare Schicht. ZUGFeRD und Factur-X betten das strukturierte XML in ein normales PDF ein; das Dokument sieht aus wie eine gewöhnliche Rechnung und enthält gleichzeitig alle maschinenlesbaren Felder. Beide Formate sind nach § 14 UStG zulässige E-Rechnungen. Der Dienst unterstützt beide.
Muss ich die Original-XML-Datei aufbewahren?
Ja. Nach dem BMF-Schreiben der Finanzverwaltung (Stand: Juli 2025) ist für eingehende strukturierte E-Rechnungen der XML-Teil aufzubewahren. Das menschenlesbare Sichtdokument, also die Ansicht im Browser, muss nicht separat archiviert werden, solange die Original-XML vollständig vorliegt und keine zusätzlichen steuerlich relevanten Informationen enthält. Im Zweifel Rücksprache mit dem Steuerberater. Mehr zu GoBD-Grundlagen beschreibt der Technik-Post zu diesem Dienst.
Was bedeutet „Verarbeitung ausschließlich im Browser"?
Die XML-Datei wird auf Ihrem Rechner geöffnet und dort durch ein Programm, das im Browser läuft, in eine lesbare Ansicht umgewandelt. Es findet kein Upload statt, keine Übertragung an einen Server, kein externer Zugriff auf die Datei. Rechnungsdaten, also Beträge, Lieferanten und Bankverbindungen, verlassen Ihren Rechner nicht.
Welche Formate werden unterstützt?
Unterstützt werden XRechnung 3.0 in beiden Syntaxvarianten (UBL 2.1 und CII D16B) sowie ZUGFeRD 2.x und Factur-X ab Profil BASIC. Das deckt die verbreiteten E-Rechnungsformate im deutschen B2B- und B2G-Bereich ab. Die technischen Details zu den Formaten erklärt XRechnung erklärt und ZUGFeRD und Factur-X.
Kann ich die Ansicht drucken oder als PDF speichern?
Ja. Die Rechnungsansicht lässt sich direkt über die Browser-Druckfunktion ausgeben oder als PDF speichern. Diese Ausgabe ist zum Lesen und Weiterleiten gedacht. Sie ersetzt nicht die Pflicht, die Original-XML-Datei GoBD-konform zu archivieren.
Fälligkeit belegt, nicht abgetippt
Eingehende XRechnungen liefern Betrag und Fälligkeitstag in strukturierten Feldern. Wer diese Daten direkt auswertet, steuert Zahlungsziele und Kreditlinien auf der Grundlage tatsächlicher Belege, nicht Schätzungen.
Gebaut von Leuten, die denselben Engpass aus der Praxis kennen.