Pflichten in der Unternehmenskrise

Krise & Haftung: Pflichten für GmbH-Geschäftsführer früh erkennen

Wann aus Liquiditätsdruck eine Rechtspflicht wird: Krisenfrüherkennung, Antragsfristen und persönliche Haftung sowie die Datenbasis, die im Ernstfall zählt.

§ 1 StaRUGKrisenfrüherkennung als laufende Pflicht
24 MonatePrognosehorizont drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
10 %Liquiditätslücke gilt als zahlungsunfähig (§ 17 InsO)
3 WochenHöchstfrist Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit (§ 15a InsO)

Die Themen im Überblick

Von der ersten Pflicht über die Sanierungsverfahren bis zur persönlichen Haftung, plus die Überschuldung als bilanzielles Gegenstück. Jeder Artikel klärt einen Tatbestand oder ein Verfahren, die Fristen und das, was Sie belegen können müssen.

Paragraf 1 StaRUG

Krisenfrüherkennung als Pflicht

Seit dem StaRUG müssen Geschäftsführer Krisen laufend früh erkennen, gegensteuern und berichten, lange vor jeder Antragspflicht. Was IDW S 16 dazu konkret verlangt.

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Paragraf 18 InsO

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Der 24-Monats-Blick nach vorn: Antragsrecht statt Pflicht und Eingangstor zum StaRUG-Restrukturierungsrahmen, solange Paragraf 17 noch nicht greift.

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Paragrafen 29 ff. StaRUG

StaRUG-Verfahren: der Ablauf

Anzeige beim Restrukturierungsgericht, Stabilisierungsanordnung und Restrukturierungsplan: wie sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit diskret und ohne Insolvenzantrag abwenden lässt.

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Paragraf 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit feststellen

Die 10-Prozent-Schwelle, die Liquiditätsbilanz und die Drei-Wochen-Prognose des BGH: wie sich Zahlungsunfähigkeit von der bloßen Zahlungsstockung abgrenzt.

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Paragrafen 270b, 270d InsO

Eigenverwaltung und Schutzschirm

Sanierung in Eigenregie statt Fremdverwaltung: wann der Schuldner trotz Insolvenzverfahren das Steuer behält und welche Bescheinigung der Schutzschirm verlangt.

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Paragraf 15a, 15b InsO

Geschäftsführer-Haftung

Antragsfristen, Zahlungsverbot nach Insolvenzreife und persönliche Erstattungshaftung mit dem Privatvermögen: wie Dokumentation entlastet.

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Paragraf 102 StaRUG

Hinweispflicht des Steuerberaters

Warum der Berater bei offenkundigen Krisensignalen warnen muss und wie eine gemeinsame Datenbasis Mandant und Berater zugleich schützt.

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Paragraf 19 InsO

Fortbestehensprognose und Überschuldung

Warum Überschuldung ein Bilanz- und kein Cash-Problem ist und wie die 13-Wochen-Vorschau die Datenbasis für die Fortbestehensprognose liefert.

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Entscheidungsfähigkeit, solange Spielraum besteht

Wer die Zahlungsfähigkeit laufend aus belegten Daten abliest, erkennt einen Engpass früh genug, um noch zu handeln statt ihn später erklären zu müssen. Das erhält die Entscheidungsfähigkeit, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Christopher Helm, Maximilian Geissinger, Uwe Martens - die Gründer von liqui.de

Gebaut von Leuten, die denselben Engpass aus der Praxis kennen.

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